Die Europäische Union hat den Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten endgültig freigemacht. Die Innenminister der Mitgliedstaaten gaben bei einem Treffen in Luxemburg dem entsprechenden Gesetz grünes Licht und schufen damit die rechtliche Grundlage für die sogenannten «Return Hubs». Zuvor hatte das Europaparlament dem Vorhaben bereits formell zugestimmt. In diesen Zentren sollen vollziehbar ausreisepflichtige Personen untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können, weil diese sich weigern, sie wieder aufzunehmen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dämpfte allerdings die Erwartungen an eine schnelle Umsetzung. «Das ist ein dickes Brett, das es zu bohren gilt, und dazu muss man die Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den nächsten Monaten ausdiskutieren», sagte er vor dem Treffen mit seinen Amtskollegen. Mit welchen Staaten konkret verhandelt wird, ließ Dobrindt offen. Deutschland treibt das Projekt seit Längerem gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden voran.
Die geplanten Abschiebezentren sind seit Jahren höchst umstritten. Amnesty International befürchtet Menschenrechtsverletzungen in den Einrichtungen und warnt vor Vereinbarungen mit konfliktreichen und politisch instabilen Ländern. Auch Sozialdemokraten und Grüne bezweifeln das Modell. Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Die EVP hatte sich zu dem Thema unter anderem in einer umstrittenen WhatsApp-Chatgruppe mit den Rechten abgesprochen.
Das neue Gesetzespaket regelt zudem, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht in Haft genommen werden wollen. Ihnen drohen europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Abschiebehaft ist künftig möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedstaaten eine Fluchtgefahr oder ein Risiko für die nationale Sicherheit feststellen. Die zulässige Haftdauer wird auf maximal 24 Monate verlängert, in besonderen Fällen ist eine Verlängerung um weitere sechs Monate vorgesehen.
Mit dem Beschluss der Innenminister ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln nun in nationales Recht umsetzen. Ob und wann die ersten «Return Hubs» tatsächlich entstehen, hängt von den Verhandlungen mit potenziellen Partnerländern ab. Dobrindt hofft auf eine Vereinbarung noch in diesem Jahr, ohne jedoch konkrete Zusagen zu machen. Die Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Teilen des Europaparlaments dürfte das Vorhaben weiter begleiten.