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Cybergrooming: Ermittler warnen vor Massenphänomen im Netz

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Cybercrime-Zentrum warnen vor Cybergrooming als Massenphänomen. Täter nutzen Gaming-Plattformen und soziale Netzwerke, um sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Die Aufklärungsquote ist gering, die Dunkelziffer hoch. Ermittler fordern bessere rechtliche Möglichkeiten und mehr Verantwortung der Plattformen.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Ermittler in Baden-Württemberg schlagen Alarm: Cybergrooming, die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern über das Internet, hat sich zu einem Massenphänomen entwickelt. Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg und das Cybercrime-Zentrum (CCZ) der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe warnen eindringlich vor der wachsenden Gefahr. Bei verdeckten Ermittlungen gaben sich Beamte in sozialen Netzwerken und auf Chat-Plattformen als Minderjährige aus. Die Resonanz war erschreckend: Schnell meldeten sich Männer, die anzügliche Nachrichten schrieben oder Nacktaufnahmen verlangten. Gegen zehn Tatverdächtige wird in diesem Zusammenhang ermittelt, unter anderem wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Verbreitung pornografischer Inhalte und Besitz kinderpornografischer Inhalte.

Das Phänomen Cybergrooming umfasst die Kontaktaufnahme zu Minderjährigen über Gaming-Plattformen, soziale Netzwerke oder Chats mit dem Ziel, sexuelle Handlungen vorzubereiten. Die Täter gehen dabei unterschiedlich vor: Manche geben sich zunächst selbst als minderjährig aus, um Vertrauen aufzubauen. Andere werden schnell sexuell übergriffig und fordern Nacktaufnahmen oder Aufnahmen sexueller Handlungen. Oft versuchen sie, die Kommunikation zügig in private oder geheime Chats zu verlagern. Einen eigenen Straftatbestand «Cybergrooming» gibt es nicht, jedoch ist seit 2021 die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar. Oberstaatsanwalt Mirko Heim vom CCZ betont, dass manche Täter über lange Zeit Kontakt zu ihren Opfern aufbauen, während andere sofort zur Sache kommen.

Eine Analyse des Bundeskriminalamts (BKA) von gut 300 Strafverfahrensakten zeichnet ein klares Täterprofil: Etwa sechs von zehn Tätern sind erwachsen, im Durchschnitt 30 Jahre alt. 98 Prozent sind männlich, 89 Prozent besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Opfer sind überwiegend weiblich (79 Prozent) und im Schnitt 11,9 Jahre alt, wobei die Spanne von 8 bis 13 Jahren reicht. In drei Vierteln der untersuchten Fälle gab es keine Vorbeziehung zwischen Tätern und Opfern. Die Zahl der Fälle in Baden-Württemberg liegt laut CCZ im mittleren zweistelligen Bereich, doch die Dunkelziffer ist sehr hoch. «Es handelt sich um ein Massenphänomen. Jedes Kind, das sich im Internet als solches zu erkennen gibt, läuft Gefahr, Opfer zu werden», warnt Heim.

Die Aufklärungsquote ist alarmierend niedrig: Sie liegt im einstelligen Bereich, wie Thorsten Nees, Erster Staatsanwalt, erklärt. Viele Betroffene wenden sich aus Scham nicht an Eltern oder Vertrauenspersonen. Auch in Vernehmungen äußern sich Opfer oder Angehörige oft kaum. Die Strafen hängen vom Einzelfall ab. Bei den aktuellen Ermittlungen ist von Geld- oder Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren die Rede. Das Landgericht Heidelberg verurteilte kürzlich zwei Männer zu viereinhalb beziehungsweise fast vier Jahren Haft; in beiden Fällen gab es eine Vielzahl von Opfern.

Plattformbetreiber reagieren nach Einschätzung des CCZ in der Regel schnell, wenn Cybergrooming erkannt wird, und sperren die Accounts der Täter. US-amerikanische Anbieter melden solche Fälle an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), das Hinweise mit Deutschlandbezug an hiesige Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Das Problem sei jedoch, dass Cybergrooming überhaupt erkannt werden müsse, betonen die Fachleute. Deshalb sei die sogenannte Chatkontrolle wichtig, die auf EU-Ebene befristet bis April 2028 erlaubt ist. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste sind davon ausgenommen – «hier besteht eine Lücke».

Die Ermittler fordern daher eine Verpflichtung zur Erhebung und Überprüfung realer Nutzerdaten, um Täter leichter identifizieren zu können. Zudem sei die Vorratsdatenspeicherung notwendig, um Täter über IP-Adressen ausfindig zu machen. Derzeit speichern Provider Verkehrsdaten nur rund sieben Tage. Das erforderliche Gesetz zur Speicherung von Verkehrsdaten ist zwar auf den Weg gebracht, aber noch nicht in Kraft. Plattformen sollten Altersgrenzen einführen und Accounts von Kindern nicht sichtbar anzeigen, so Heim. Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt (CDU) kritisiert die Stückwerk-Lösung auf EU-Ebene: «Wir können uns nicht von Ausnahmeregelung zu Ausnahmeregelung hangeln. Die EU muss das Thema anpacken und eine dauerhafte Rechtsgrundlage schaffen.»

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