Ein Banküberfall mit ungewöhnlich geringer Beute hat in Hannover ein juristisches Nachspiel gefunden. Ein Mann, der eine Bankfiliale überfallen und eine Mitarbeiterin mit einem Messer bedroht hatte, ist nun vom Gericht verurteilt worden. Die Beute des Überfalls betrug lediglich zehn Euro. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte im Prozess, es sei seinem Mandanten bei der Tat nie um das Geld gegangen.
Der Überfall ereignete sich in Hannover. Der Mann betrat die Bankfiliale und bedrohte die dortige Mitarbeiterin mit einem Messer. Unter diesem Druck übergab die Frau dem Täter einen geringen Geldbetrag. Die genaue Summe von zehn Euro machte den Fall über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Der Angeklagte selbst äußerte sich dem Vernehmen nach mit den Worten „Ich war verzweifelt“ zu seiner Tat und deutete damit auf eine persönliche Notlage hin, die ihn zu der Verzweiflungstat getrieben haben soll.
Das Gericht folgte bei der Urteilsfindung im Wesentlichen der Darstellung der Verteidigung und wertete die Tat vor dem Hintergrund der persönlichen Umstände des Angeklagten. Die genaue Höhe der verhängten Haftstrafe wurde im Rahmen der Urteilsverkündung bekannt gegeben. Der Fall hatte zuvor für Aufsehen gesorgt, da die Beute in einem krassen Missverhältnis zur Schwere der Tatvorwürfe zu stehen schien. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Raub vorgeworfen, da er zur Durchsetzung seiner Forderung ein Messer eingesetzt hatte.
Die Bedrohungslage in der Bankfiliale war für die betroffene Mitarbeiterin ein einschneidendes Erlebnis. Sie wurde bei dem Vorfall nicht körperlich verletzt, erlitt jedoch nach ersten Erkenntnissen einen Schock. Der Angeklagte konnte nach der Tat zunächst unerkannt entkommen, wurde aber im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wenig später gefasst. Bei seiner Festnahme machte er Angaben zu seiner Motivlage, die letztlich auch Eingang in die Hauptverhandlung fanden.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, welche Umstände Menschen in eine derartige Notlage treiben können, dass sie zu schweren Straftaten greifen. Die Verteidigung hatte im Prozess die wirtschaftliche und persönliche Situation des Angeklagten geschildert, die ihn in eine ausweglos erscheinende Lage gebracht habe. Das Gericht berücksichtigte diese Faktoren bei der Strafzumessung und verhängte eine Freiheitsstrafe, die unter dem üblichen Strafmaß für vergleichbare Raubdelikte liegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Möglichkeit einer Berufung bleibt den Prozessbeteiligten vorbehalten.