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Bundestag beschließt Videoüberwachung in großen Schlachthöfen

Der Bundestag hat eine Pflicht zur Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen beschlossen. Das Tierhaltungslogo wird zugleich zum dritten Mal verschoben.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung unter der redaktionellen Verantwortung von Haydamax OÜ erstellt.

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das in größeren Schlachthöfen eine Videoüberwachung vorschreibt. Die Kameras sollen den Umgang mit Tieren während der Schlachtung dokumentieren und so den Tierschutz verbessern. Bundesminister Alois Rainer (CSU) verteidigte die Maßnahme im Parlament als wirksame Hilfe für das Tierwohl. Er betonte, dass die Aufnahmen vor allem dazu dienen, Missstände frühzeitig sichtbar zu machen und nachvollziehbar zu machen, was in den Betrieben geschieht.

Betroffen sind Betriebe, die jährlich mehr als 1.000 Rinder schlachten, mehr als 5.000 Mastschweine oder mehr als 150.000 Geflügeltiere beziehungsweise Kaninchen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Kameras mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen erfassen. Damit wird die Überwachung auf die Schlachthöfe konzentriert, in denen der Großteil der Tiere verarbeitet wird. Auch kleinere Betriebe können verpflichtet werden, Kameras zu installieren, wenn ein konkreter Verdacht auf Verstöße gegen den Tierschutz besteht. Die Anordnung ist also an einen begründeten Anlass gebunden und nicht pauschal für alle kleineren Anlagen vorgesehen.

Die geänderte Regelung im Tierschutzgesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Schlachthöfen wird ein Jahr Übergangszeit eingeräumt, um die technische Umsetzung vorzunehmen. Die Betriebe müssen Kameras installieren, Aufnahmen speichern und die technische Infrastruktur an ihre Abläufe anpassen. Der Zeitraum soll ausreichen, um diese Vorbereitungen abzuschließen, bevor die Pflicht vollständig greift.

Die Oppositionsfraktion AfD stimmte gegen das Gesetz. Sie verwies auf neue Kosten und zusätzliche Bürokratie für die Betriebe, die mit der Technik und der Auswertung der Aufnahmen verbunden seien. Die Grünen und die Linke halten die Reform dagegen für unzureichend, weil sie zu viele Ausnahmen vorsieht. Die grüne Abgeordnete Zoe Mayer fordert eine Kameraüberwachung in allen Schlachthöfen und nicht nur in den größeren Anlagen. Aus Sicht ihrer Fraktion lassen die Schwellenwerte Betriebe außen vor, in denen ebenfalls Tiere geschlachtet werden.

Parallel hat der Bundestag die Einführung des staatlichen Tierhaltungslogos erneut verschoben, und zwar bereits zum dritten Mal. Der neue Starttermin ist nun der Oktober 2027. Das Logo soll Verbrauchern zeigen, wie Schweine oder Rinder gehalten wurden, und so eine Orientierung beim Fleischkauf bieten. Die Pläne stammen noch aus der Zeit der früheren Ampel-Koalition und haben seither mehrfach ihren Zeitplan geändert.

Offen bleibt bislang, ob auch importiertes Fleisch das Tierhaltungslogo tragen muss. Diese Frage ist für die Kennzeichnung entscheidend, da ein erheblicher Teil des auf dem deutschen Markt verkauften Fleisches aus dem Ausland stammt. Eine Klärung steht noch aus, und ohne sie bleibt unklar, welche Produkte künftig tatsächlich unter die Kennzeichnung fallen würden.

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